So beantragen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft nach Abstammung: Schritt für Schritt
Der Weg vom Verfolgen Ihrer Linie zum Einreichen des Antrags – und warum der Beweis, nicht das Formular, der schwierige Teil ist.
Die Anwendung selbst ist in der Regel der einfache Teil: Identifizieren Sie Ihre Route, legen Sie Ihre Linie zu einem deutschen Vorfahren fest, sammeln Sie die Unterlagen, füllen Sie das Formular aus und reichen Sie es beim Bundesverwaltungsamt (BVA) oder einer deutschen Auslandsvertretung ein. Das Auffinden und Erhalten der Aufzeichnungen ist, wo die meiste Zeit und Mühe geht.
Schritt 1 – Identifizieren Sie Ihre Route
Finden Sie heraus, welche Route zu Ihrer Familie passt: Abstammung von einem deutschen Elternteil oder Großelternteil oder Wiederherstellung nach Artikel 116 Absatz 2 oder der StAG-Erklärungsrouten für Nachkommen von Verfolgten zwischen 1933 und 1945. Die Route bestimmt die Form und den Beweis.
Schritt 2 — Verfolgen Sie die Linie und die Daten
Karte jede Generation zwischen Ihnen und dem deutschen Vorfahren mit Geburtsdaten und -orten, Heirat und Emigration. Die daten und die gerichtsbarkeit, die jede aufzeichnung enthielten, entscheiden über das ergebnis – nicht nur, wie viele generationen sie zurückgehen.
Schritt 3 — Suchen und Erhalten der Aufzeichnungen
Finden Sie das Büro, das jeden Zivilaufzeichnungen hält und erhalten Sie eine beglaubigte Kopie. Dies ist der anspruchsvolle Teil: Aufzeichnungen umfassen verschiedene Büros, Länder und Epochen, und einige sind offline oder werden nicht im Ausland veröffentlicht. Unser Leitfaden für Aufzeichnungen und Archive erklärt, wie Sie herausfinden können, welche Behörde was hält.
Schritt 4 — Beglaubigte Kopien, Apostillen und Übersetzungen
Deutsche Behörden wollen normalerweise beglaubigte Kopien, manchmal mit einer Apostille, und Dokumente in anderen Sprachen benötigen möglicherweise beglaubigte Übersetzungen. Die Anforderungen variieren je nach Büro und Dokument, also überprüfen Sie, bevor Sie bestellen.
Schritt 5 — Füllen Sie das Formular aus und übermitteln Sie es dem BVA
Füllen Sie den Antrag für Ihre Route aus und reichen Sie ihn mit dem Nachweis beim Bundesverwaltungsamt oder der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein. Die BVA veröffentlicht aktuelle Anleitungen – überprüfen Sie immer das Neueste, bevor Sie die Datei einreichen.
Schritt 6 — Bestätigung und Verarbeitung
Sie sollten innerhalb weniger Monate eine Empfangsbestätigung erhalten, dann eine längere Bearbeitungszeit. Wiederherstellungsfälle können bis zu zwei bis drei Jahre dauern, weitgehend abhängig davon, wie vollständig die Beweise sind.
Wo stelle ich meinen Antrag?
An das Bundesverwaltungsamt (BVA) oder eine deutsche Auslandsvertretung, wenn Sie außerhalb Deutschlands wohnen.
Bewerbe ich mich vor oder nach dem Sammeln von Aufzeichnungen?
Sammeln Sie zuerst den Kernbeweis; Der Antrag wird anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen bewertet.
Kann sich jemand in meinem Namen bewerben?
Sie können einen Helfer für Aufzeichnungen und Korrespondenz autorisieren; die Erklärung selbst wird von Ihnen abgegeben.
