Welche Unterlagen benötigen Sie für die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung?
Die Nachweise, die Sie mit Ihrem deutschen Vorfahren verbinden – und belegen, dass die Staatsangehörigkeit weitervererbt wurde.
Sie benötigen eine lückenlose Kette von Personenstandsurkunden – Geburts-, Heirats- und gegebenenfalls Sterbeurkunden –, die Sie mit Ihrem deutschen Vorfahren verbinden, sowie einen Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit dieses Vorfahren. Bei Fällen nach § 116 Abs. 2 benötigen Sie zudem einen Nachweis über die Verfolgung oder den Verlust der Staatsangehörigkeit zwischen 1933 und 1945.
Die Kette der Personenstandsurkunden
Das Rückgrat jedes Abstammungsantrags ist eine lückenlose Kette von Personenstandsurkunden, die Sie mit dem deutschen Vorfahren verbindet: Ihre Geburtsurkunde, die Ihrer Eltern, Ihrer Großeltern und so weiter, sowie Heiratsurkunden, wenn sich ein Name oder eine Linie ändert. Jedes Glied muss dokumentiert sein; eine fehlende Urkunde ist der häufigste Grund, warum ein Fall ins Stocken gerät.
Nachweis, dass der Vorfahr Deutscher war
Sie müssen nachweisen, dass der Vorfahre tatsächlich die deutsche Staatsangehörigkeit besaß. Als Nachweis können ein alter deutscher Reisepass, ein Heimatschein oder eine Meldebescheinigung, Wehr- oder Zivildienstunterlagen oder Einbürgerungsurkunden dienen, aus denen hervorgeht, wann er die deutsche Staatsangehörigkeit erlangte oder bei der Auswanderung verlor.
Zusätzliche Nachweise für § 116 Abs. 2
In Wiedererlangungsfällen sind Nachweise für die Verfolgung oder den Verlust der Staatsangehörigkeit erforderlich – zum Beispiel eine Ausbürgerungsurkunde, Auswanderungs- oder Abschiebungsunterlagen oder Einträge in Archiven wie den Arolsen-Archiven. Oft ist dies das Element, das die Familiengeschichte mit dem konkreten Grund für die Wiedererlangung verknüpft.
Beglaubigte Kopien, Apostillen und Übersetzungen
Deutsche Behörden verlangen in der Regel beglaubigte Abschriften anstelle von einfachen Fotokopien, manchmal mit einer Apostille zur Bestätigung der Echtheit eines ausländischen Dokuments sowie beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind. Die Anforderungen variieren je nach Behörde und Dokument; erkundigen Sie sich daher vor der Beauftragung.
Wo sich diese Unterlagen befinden
Die Unterlagen befinden sich über viele Behörden, Länder und Epochen verteilt. Herauszufinden, welche Behörde welche Unterlagen verwahrt – über Grenzen hinweg, die sich wiederholt verschoben haben –, ist der schwierigste Teil des gesamten Prozesses. Unser Leitfaden zu Unterlagen und Archiven erklärt, wie man sie aufspürt.
Was ist, wenn eine Urkunde fehlt oder zerstört wurde?
Archive verfügen oft über alternative Quellen (Kirchenbücher, Melderegister). Ein Teil der Arbeit besteht darin, eine Ersatzurkunde zu finden.
Müssen Dokumente übersetzt werden?
Dokumente, die nicht auf Deutsch verfasst sind, benötigen oft eine beglaubigte Übersetzung; die Anforderungen variieren je nach Behörde.
Wie alt dürfen die Unterlagen sein?
Es gibt keine Altersgrenze – entscheidend ist eine lückenlose Kette, egal wie alt die Unterlagen sind.
Welche Dokumente benötige ich für die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung?
Geburts-, Heirats- und (falls zutreffend) Sterbeurkunden für jede Generation, die ausreichen, um nachzuweisen, dass die Staatsangehörigkeit lückenlos von Ihrem deutschen Vorfahren auf Sie übergegangen ist.
Müssen die Dokumente beglaubigt oder mit einer Apostille versehen sein?
Oft ja – beglaubigte Kopien, Apostillen und beglaubigte Übersetzungen werden üblicherweise für ausländische Dokumente verlangt.
Was ist, wenn eine Urkunde fehlt oder zerstört wurde?
Sekundärquellen – Kirchenbücher, Archivbestände, Gemeinderegister – können manchmal eine Lücke schließen. Diese zu finden, ist die Kernkompetenz, um die sich dieser Leitfaden dreht.
