So beantragen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung: Schritt für Schritt
Der Weg von der Ahnenforschung bis zur Einreichung des Antrags – und warum die Nachweise, nicht das Formular, der schwierige Teil sind.
Der Antrag selbst ist in der Regel der unkomplizierte Teil: Bestimmen Sie Ihren Weg, stellen Sie Ihre Abstammung von einem deutschen Vorfahren fest, sammeln Sie die entsprechenden Unterlagen, füllen Sie das Formular aus und reichen Sie den Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) oder bei einer deutschen Auslandsvertretung ein. Das Auffinden und Beschaffen der Unterlagen ist der Teil, der den größten Zeit- und Arbeitsaufwand erfordert.
Schritt 1 – Finden Sie Ihren Weg
Finden Sie heraus, welcher Weg für Ihre Familie in Frage kommt: Abstammung von einem deutschen Elternteil oder Großelternteil, Wiedererlangung gemäß § 116 Abs. 2 oder die StAG-Erklärungswege für Nachkommen von Personen, die zwischen 1933 und 1945 verfolgt wurden. Der Weg bestimmt das Formular und die erforderlichen Nachweise.
Schritt 2 – Verfolgen Sie die Abstammungslinie und die Daten
Stellen Sie jede Generation zwischen Ihnen und dem deutschen Vorfahren dar, einschließlich der Daten und Orte der Geburt, Heirat und Auswanderung. Die Daten und die Zuständigkeit der jeweiligen Behörde, bei der die Unterlagen aufbewahrt werden, entscheiden über das Ergebnis – nicht nur die Anzahl der Generationen, die Sie zurückverfolgen.
Schritt 3 – Die Urkunden ausfindig machen und beschaffen
Finden Sie die Behörde, bei der die jeweiligen Personenstandsunterlagen aufbewahrt werden, und besorgen Sie sich eine beglaubigte Kopie. Dies ist der anspruchsvolle Teil: Die Unterlagen verteilen sich auf verschiedene Behörden, Länder und Epochen, und manche sind nicht online verfügbar oder werden nicht ins Ausland versandt. Unser Leitfaden zu Urkunden und Archiven erklärt, wie Sie herausfinden können, welche Behörde welche Unterlagen verwahrt.
Schritt 4 – Beglaubigte Abschriften, Apostillen und Übersetzungen
Deutsche Behörden verlangen in der Regel beglaubigte Abschriften, manchmal mit Apostille, und Dokumente in anderen Sprachen benötigen möglicherweise eine beglaubigte Übersetzung. Die Anforderungen variieren je nach Behörde und Dokument, erkundigen Sie sich daher vor der Bestellung.
Schritt 5 – Füllen Sie das Formular aus und reichen Sie es beim BVA ein
Füllen Sie den Antrag für Ihren Weg aus und reichen Sie ihn zusammen mit den Nachweisen beim Bundesverwaltungsamt oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein. Das BVA veröffentlicht aktuelle Leitfäden – informieren Sie sich vor der Einreichung immer über den neuesten Stand.
Schritt 6 – Bestätigung und Bearbeitung
Sie sollten innerhalb weniger Monate eine Eingangsbestätigung erhalten; danach folgt eine längere Bearbeitungszeit. Verfahren zur Wiedererlangung des Status können bis zu zwei bis drei Jahre dauern, was weitgehend davon abhängt, wie vollständig die Nachweise sind.
Wo reiche ich meinen Antrag ein?
Beim Bundesverwaltungsamt (BVA) oder bei einer deutschen Auslandsvertretung, wenn Sie außerhalb Deutschlands wohnen.
Reiche ich den Antrag vor oder nach der Zusammenstellung der Unterlagen ein?
Sammeln Sie zunächst die wichtigsten Nachweise; der Antrag wird anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft.
Kann jemand in meinem Namen einen Antrag stellen?
Sie können eine Hilfsperson für die Beschaffung von Unterlagen und den Schriftverkehr bevollmächtigen; die Erklärung selbst müssen Sie jedoch selbst abgeben.
Wie beantrage ich die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung?
Stellen Sie Ihre ununterbrochene Abstammungslinie fest, sammeln Sie die Urkunden für jede Generation und stellen Sie den Antrag – in der Regel auf eine Staatsangehörigkeitsurkunde – über das BVA oder eine deutsche Auslandsvertretung.
Wo reiche ich den Antrag ein?
Aus dem Ausland über das Bundesverwaltungsamt (BVA) oder das nächstgelegene deutsche Konsulat.
Beantrage ich zuerst einen Reisepass oder eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung?
In der Regel zuerst die Staatsangehörigkeitsbescheinigung, die Ihren Status bestätigt; der Reisepass ergibt sich daraus.
