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Diese Übersetzung dient nur der Orientierung. Maßgeblich ist die englische Originalfassung: englische Originalfassung.

Artikel 116(2): Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft für Nachkommen von Nationalsozialisten-Verfolgten

Wenn Ihre Vorfahren zwischen 1933 und 1945 durch Nationalsozialistische Verfolgung ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben – enteignet, gezwungen, zu fliehen, oder aufgrund politischer, rassistischer oder religiöser Gründe enteignet wurden – können ihre Nachkommen diese unter Artikel 116(2) des Grundgesetzes wiedererlangen.

Warum es so großzügig ist

Es ist einer der offenen Bürgerrechtswege weltweit: keine Generationenbegrenzung, keine Frist, in der Regel keine Gebühren und keine Sprach- oder Wohnungsprüfung. Die meisten Fälle betreffen jüdische Familien, aber der rechtliche Test ist Verfolgung, nicht Religion.

Die Beweise sind die Arbeit

Was zählt, sind die Unterlagen: Enteignungsvermerke, Auswanderungs- oder Deportationsdokumente, oder Archivbestände wie die Arolsen-Archiven. Die Suche nach diesen Unterlagen ist der schwierige Teil – und genau das hilft diese Anleitung.

Allgemeine Informationen, keine rechtliche Beratung. Die deutsche Staatsbürgerschaft hängt von genauen Daten, Orten und Dokumenten ab – bestätigen Sie Ihre Situation mit der zuständigen Behörde oder einem qualifizierten Anwalt.

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